Vor der ersten Betreuung, dem ersten Termin bei CBT, Alltagscoaching, oblig. Kurse
Der Hundehaltende hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von *Zum frohen Hund GmbH* gelesen und akzeptiert
Verpflichtungen Zum frohen Hund
Jeder Hund wird artgerecht und nach den Prinzipen der Initiative für gewaltfreies Hundetraining behandelt
Hunde in der Tagesbetreuung bekommen ihrem Bedürfnis entsprechend Auslauf und genügend Ruhezeiten
Die Anforderungen für die Vollmitgliedschaft der Canine Bowen Technique Association werden erfüllt
Auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zu sein
*Zum frohen Hund GmbH* ist beim Veterinäramt Zürich registriert
Verpflichtungen Hundehalter
Die Angebote können bei ansteckenden Krankheiten nur als Hausbesuche gebucht werden
Ansteckende Krankheiten (z.B. Flöhe, Zwingerhusten, etc) müssen unverzüglich vom Besitzer gemeldet werden
Der Hund muss nach tierärztlicher Empfehlung geimpft, gechipt und mit der aktuellen Anschrift bei Amicus eingetragen sein
Läufige Hündinnen können während der Hitze nicht in der Gruppe betreut werden
Haftpflicht
Eine Haftpflichtversicherung mit Deckung für den Hund ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vorausgesetzt
Sollte trotz der sorgfältigen Betreuung ein Schaden an Drittpersonen oder Fremdeigentum durch den eigenen Hund entstehen, wird die Haftung von *Zum frohen Hund GmbH* abgelehnt
Erkrankt oder verletzt sich der Hund während der Betreuungszeit, ist *Zum frohen Hund* dazu ermächtigt einen Tierarzt aufzusuchen. Nach Möglichkeit wird der eigene Tierarzt konsultiert. Der Besitzer wird umgehend informiert und übernimmt die anfallenden Kosten
*Zum frohen Hund GmbH* verspricht keine Garantie für Verhaltensänderung oder Heilung
*Zum frohen Hund GmbH* verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung
Bildmaterial
Ohne ihre schriftliche Mitteilung sind sie mit der Veröffentlichung von Bildmaterial, das während der Betreuung, dem Ernährungscoaching oder der CBT-Sitzung entstanden ist, einverstanden
Annullation, Kündigung
Gebuchte
Termine müssen 24Stunden vor
dem Termin annulliert werden. Ansonsten wird der volle Betrag verrechnet
Bei der Tagesbetreuung gilt das im Betreuungsvertrag geregelte Jokersystem
Die
Kündigungsfrist bei einer regelmässigen Betreuung beträgt 2 Monate. Bei
kurzfristiger Kündigung des Betreuungsauftrages wird für die verbleibende Zeit
der durchschnittliche Betrag der letzten drei Monate in Rechnung gestellt
Bei Pausieren des Betreuungsauftrages wird ab der 3. Woche eine Platzhaltergebühr
erhoben, die 50% des durchschnittlichen Betreuungsumfangs der letzten 3 Monate beträgt.
Falls ein Ersatz für die betroffene Zeit gefunden wird, entfallen die Gebühren
Bei einem Ausfall durch *Zum frohen Hund GmbH* (Krankheit, Unfall, Ferien) wird sich um Ersatz bemüht, aber nicht garantiert
Anfallende Kosten für den Betreuungsausfall durch *Zum frohen Hund GmbH* werden nicht übernommen
Tamara Müller I Schweighofstrasse 73 I 8045 Zürich